Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren

Für die Zulassung zur Berufsprüfung oder zur höheren Fachprüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.


Die Zulassungskriterien unterscheiden sich je nach angestrebtem Prüfungsabschluss sowie danach, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen tertiären Abschluss im Sozial- und Gesundheitsbereich oder ausserhalb dieses Bereichs verfügen.


 

Übersicht des Zulassungsverfahrens

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht das Zulassungsverfahren und zeigt auf, welche Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und welche Nachweise eingereicht werden müssen.


Dabei wird zwischen Kandidatinnen und Kandidaten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem tertiären Abschluss im Sozial- und Gesundheitsbereich und solchen mit einem Abschluss ausserhalb dieses Bereichs unterschieden.


Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Abschluss ausserhalb des Sozial- und Gesundheitsbereichs müssen zusätzlich die erforderlichen Branchenkenntnisse nachweisen.


 


Zulassungskriterien und erforderliche Nachweise

Für die Zulassung zur Berufsprüfung oder zur höheren Fachprüfung müssen die erforderlichen Ausbildungsabschlüsse, die Berufs- und Führungserfahrung sowie die entsprechenden Kompetenznachweise nachgewiesen werden.


Die konkreten Zulassungskriterien unterscheiden sich je nach Prüfung und sind in den nachfolgenden Dokumenten detailliert aufgeführt. Diese enthalten sämtliche Anforderungen sowie eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen:



Wir empfehlen Ihnen, die geltenden Zulassungskriterien vor der Anmeldung sorgfältig zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorzubereiten.