Branchenkenntnisse

Berufsprüfung

Nachzuweisen ist der Besuch von Veranstaltungen im Umfang von 40 Lektionen à 45 Minuten. Die Inhalte der besuchten Kurse müssen einen Branchenbezug zum sozialen und sozialmedizinischen Bereich aufweisen, dabei geht es um vertiefte Fachkenntnisse in einem Teilbereich (Gerontologie, Heilpädagogik, Kinder- und Jugendhilfe). Es können betriebsinterne oder -externe Kurse von einer Lektion bis zu mehrtägigen Kursen angerechnet werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen ihre Branchenkenntnisse mithilfe des Formulars «Branchenkenntnisse» zusammen. Das vollständig ausgefüllte Formular kann zur Überprüfung bereits vor dem Anmeldetermin beim Prüfungssekretariat eingereicht werden. 


Höhere Fachprüfung

Nachzuweisen ist der Besuch von Veranstaltungen im Umfang von 160 Lektionen à 45 Minuten. Die Inhalte der besuchten Kurse müssen einen Branchenbezug zum sozialen und sozialmedizinischen Bereich aufweisen, dabei geht es um vertiefte Fachkenntnisse in einem Teilbereich (Gerontologie, Heilpädagogik, Kinder- und Jugendhilfe o. ä.). Es können betriebsinterne oder -externe Kurse von einer Lektion bis zu mehrtägigen Kursen angerechnet werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen ihre Branchenkenntnisse mithilfe des Formulars «Branchenkenntnisse» zusammen. Das vollständig ausgefüllte Formular kann zur Überprüfung bereits vor dem Anmeldetermin beim Prüfungssekretariat eingereicht werden. Dieses bestätigt den Nachweis der Branchenkenntnisse gemäss den Vorgaben der QS-Kommission. 


Der Antrag zur Prüfung Branchenkenntnisse kostet CHF 300. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden Ihre Unterlagen geprüft und bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Die Entscheidung über den Erhalt der Branchenkenntnisse erfolgt nach Abschluss der Beurteilung (3–4 Wochen nach Zahlungseingang). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei negativer Beurteilung des Antrags.


Das Prüfungssekretariat bestätigt den Nachweis der Branchenkenntnisse gemäss den Vorgaben der QS-Kommission. Bei der Anmeldung zur Prüfung ist dann – für den Nachweis der Branchenkenntnisse – lediglich die Bestätigung der QS-Kommission einzureichen.


Wird das Formular zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung eingereicht, fliesst das Ergebnis der Überprüfung der Branchenkenntnisse direkt in den Zulassungsentscheid ein. Praktika in der eigenen oder einer fremden Institution werden nicht als besuchte Kurse anerkannt.

Nachweise zu Branchenkenntnisse

Personalien

Nachweise