Verlängerung Kompetenznachweise

Verlängerung der Gültigkeit von Kompetenznachweisen

Die Module resp. Doppelmodule werden mit Kompetenznachweisen abgeschlossen. Kompetenznachweise bestätigen, dass die Teilnehmenden die geforderten Kompetenzen erfüllen. Kompetenznachweise werden neben den weiteren in Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung genannten Bedingungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung gefordert.

 

Sofern in den Modulen keine wesentlichen Änderungen in den Kompetenzen vorgenommen wurden und die antragstellende Person nachweist, dass sie aktuell und während mind. einem Jahr als Teamleitende resp. als Bereichs- oder Organisationsleitende tätig war, kann die QS-Kommission die Dauer der Laufzeit der Module resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen verlängern.


Die Kompetenznachweise der Module haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit um 2 Jahre erfolgt auf ein individuelles und kostenpflichtiges Gesuch.

 

Die Kosten von CHF 300.00 pro Antrag für die Verlängerung der Gültigkeit von Kompetenznachweisen gehen zu Lasten der antragstellenden Kandidat:innen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Verlängerung Kompetenznachweise

Personalien

Nachweise